AGB - Grabmal und Steinmetzbetrieb Stichel & Müller GmbH & Co. KG

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich
1. Es gilt deutsches Recht. Die AGB gelten unabhängig davon, ob wir als Auftragnehmer oder Auftraggeber Vertragspartei werden. Unseren AGB entgegenstehende, abweichende Bedingungen des Kunden oder Lieferanten wird widersprochen.

Diese AGB gelten für alle unsere Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, einschließlich Beratungsleistungen. Bedingungen des Bestellers verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der VOB und des BGB.

2. Im Einzelfall individuell getroffene Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist die Textform bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

§ 2 Vertragsabschluss/Auftragsannahme
1. Der Vertrag kommt mit der Annahme des verbindlichen Angebots oder der Unterzeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber zustande.

2. Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend. Weicht der Auftrag des Auftraggebers von unserem Angebot ab, so kommt ein Vertrag in diesem Falle erst mit der Bestätigung des Auftragnehmers zustande.

§ 3 Überlassene Unterlagen
An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

§ 4 Preise und Zahlung
1. Die Preise gelten laut Angebot. Die Preisfestsetzung erfolgt auf Grund empfangener Unterlagen. Werden diese später geändert, so ändern sich auch die Preise.

2. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

3. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Besteller die Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.

§ 5 Rechnungsversand
Rechnungen können sowohl in Papierform versendet, als auch elektronisch übermittelt werden.

Elektronische Rechnungen nach § 14 Abs. 1 Satz 3 UStG n. F. entsprechen der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung und der Liste der entsprechenden Syntaxen gem. RL 2014/55/EU und damit der CEN-Norm EN 16931.

Elektronische Rechnungen werden im Format „XRechnung“ oder „ZUGFeRD“ übermittelt.

§ 6 Zusatzarbeiten/Nebenarbeiten
Zusatzarbeiten bzw. Nebenarbeiten, die aus der Anfrage/dem Auftrag nicht ersichtlich sind, werden nur auf Wunsch ausgeführt und gesondert berechnet.

§ 7 Lieferzeiten
1. Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind unsere Liefertermine bzw. Lieferfristen ausschließlich unverbindliche Angaben.

2. Die Lieferzeiten werden unter Berücksichtigung einer normalen Herstellungsmöglichkeit angegeben. Überschreitungen derselben berechtigen den Empfänger nicht zu irgendwelchen Schadenersatzansprüchen. Vereinbarte Lieferfristen werden möglichst eingehalten. Sie verlängern sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Auftragnehmers liegen, z.B. bei höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, Betriebsstörungen, Beförderungsschwierigkeiten, Verzögerungen in der Anlieferung vom Rohmaterialien, Fehlfallen des Werkstoffes (Ausschuss) usw. Die Annullierung eines Auftrages wegen Nichteinhaltung der Lieferzeit ist in keinem Falle möglich.

§ 8 Material
Das zu verwendende Naturstein-Material wird in Korn und Farbe möglichst zusammenpassend ausgewählt. Die im Naturstein vorkommenden Farbunterschiede, Trübungen, Adern und Naturfehler wie Poren, Einsprengungen, Quarzadern, die von Laien häufig als gekittete Stellen angesehen werden, sind keine Materialfehler, sondern Naturgebilde. Aus dem Grund sind diese von Beanstandungen ausgeschlossen. Sie bedeuten keine Wertminderung des Steines. Eine starke Bruchempfindlichkeit an diesen Stellen ist nicht gegeben. Sachgemäße Kittungen (Kleben und Füllen) sind zugelassen. Geringfügige Maßabweichungen, die genaues Passen und ein richtiges Verhältnis nicht stören, berechtigen ebenfalls nicht zu Beanstandungen.

§ 9 Materialumtausch
Materialien, die nach Maßangaben des Kunden hergestellt wurden und sich im Nachhinein als unkorrekt herausstellen, sind vom Umtausch ausgeschlossen.

§ 10 Muster
Muster können nur als ungefähre Durchschnittsmuster gelten, weil sie niemals imstande sind, das betreffende Material genau zu beschreiben.

§ 11 Gewährleistung und Mängelrüge
1. Soweit die in unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend.

2. Mängelrügen für offensichtliche Mängel werden nur berücksichtigt, wenn sie spätestens 8 Tage nach Liefrung oder Fertigstellung beim Auftragnehmer schriftlich angebracht werden.

§ 12 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.

2. Der Besteller gilt bis zur völligen Bezahlung des Rechnungsbetrages als Verwahrer im Sinne der §§ 688 ff. BGB. Hat er die Zahlungsfristen nach Abschnitt IV Ziff. 3 überschritten und leistet er auch auf eine schriftliche Mahnung des Auftragnehmers nicht voll die vereinbarte Vergütung, so ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang der Mahnung die gelieferten Gegenstände auf Kosten des Käufers abzutransportieren, ohne dass darin ein Rücktritt vom Kaufvertrag liegt. Die Rücknahme erfolgt lediglich zur Sicherung unserer Forderungen. Der Käufer bleibt zur Erfüllung verpflichtet. Wird die gelieferte Ware be- oder verarbeitet, so ändert das nicht unser Eigentum, wird sie mit anderen nicht in unserem Eigentum stehenden Sachen verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der dadurch entstandenen neuen Sache im Verhältnis des Rechnungspreises der Vorbehaltsware zu dem anderen verbundenen Gegenstand.

§ 13 Datenschutz
Die personenbezogenen Daten des Auftraggebers bzw. der Angehörigen werden von uns zwecks Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten sowie zur Vertragsdurchführung erhoben und verwendet, soweit sie für die Vertragserfüllung erforderlich sind. Die Daten werden nur mit Zustimmung des Auftraggebers an Dritte weitergegeben, es sei denn, sie unterliegen der gesetzlichen oder behördlichen Mitteilungspflicht. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Personen, deren Daten wir auf diese Weise erhoben und verarbeitet haben, sind berechtigt, bei uns Auskunft darüber zu verlangen, welche sie betreffenden Daten bei uns gespeichert sind. Bei Unrichtigkeit der erfassten Daten können diese Personen von uns die Berichtigung, bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten verlangen. Auch steht ihnen ein Beschwerderecht bei der für den Datenschutz zuständigen Aufsichtsbehörde zu.

§ 14 Erfüllungsort, Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens.

§ 15 Schlussbestimmungen
Sollte sich eine der vorstehenden Regelungen ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge gesetzlicher Änderungen nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.